Liegenschaftsbewertung


Ein Immobiliengutachter wird meist dann bestellt, wenn der Markt- bzw. Verkehrswert einer Immobilie ermittelt werden soll.

Der Verkehrswert ist laut Liegenschaftsbewertungsgesetz jener Preis, der bei einer Veräußerung einer Immobilie üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Werte einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Acht zu bleiben.

Eine seriöse Wertermittlung setzt eine gewissenhafte Begehung des Objektes durch den Gutachter voraus. Nur so können alle Gegebenheiten der Immobilie optimal in Augenschein genommen und beurteilt werden.

Bewertungsgegenstände

  • Bebaute und unbebaute Grundstücke

  • Wohnungen

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser

  • Zinshäuser

  • Büro- u. Betriebsliegenschaften

  • Bewertung von Fruchtgenussrechten- u. Reallasten (Wohnrechte und Leibrenten)

Unsere Preise liegen deutlich unter den festgelegten Honoraren laut dem Gerichtsgebührenanspruchtsgesetz 51

Auszug aus dem Gerichtgebührenanspruchsgesetz:

51. (1) Die Gebühr für Mühewaltung für Befund und Gutachten über die Schätzung von Häusern und Baugründen beträg:
1. für Hausschätzungen:
bei einem Wert einschließlich des Wertes des bebauten Grundstücks über 72 670 € für je angefangene weitere 36 340 € um 121,70 € mehr.

2. für Baugrundschätzungen:
bei einem Wert über 7 270 € für je angefangene weitere 3 630 € um 22,70 € mehr.

Inkludierte Leistungen

  • Kostenlose Anfahrt im Stadtgebiet Salzburg, ab Stadtgrenze € 25, zuzüglich 20% Umsatzsteuer je angefangene 15 Minuten zuzüglich Kilometerverrechnung € 0,42 je Kilometer für An- und Abfahrt.

  • Ausführliche Besichtigung der Liegenschaft vor Ort.

  • Fotodokumentation der Liegenschaft.

  • Rücksprache mit den Behörden und Organisation von Bebauungsplänen, Bauplatzerklärungen etc.

  • Kostenlose Erhebung aller für die Bewertung notwendigen Unterlagen, wie z.B. Grundbuchauszug, Grenzkatasterauszug, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Luftbild mit Grund- und Gebäudegrenzen, etc.

  • Erstellung der Bewertung unter Anwendung aller anerkannten Bewertungsverfahren, nach der Richtlinie des österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetzes, unter Berücksichtigung der ÖNORM B 1802. Dingliche Rechte und Reallasten werden ohne Mehrkosten bewertet.

  • 1 gedruckte und gebundene Ausgabe der Bewertung und eine aus Datenschutzgründen nur auf Wunsch des Auftraggebers elektronische Ausgabe als PDF-Datei per E-Mail.

Sofern vorhanden stellt der Auftraggeber einen Grundrissplan mit Bemaßung und die Beschreibung laut Einreichplanung zur Verfügung. Sollten diese Unterlagen nicht vorhanden sein, werden verbindliche Angaben über die Nutzflächen des Bewertungsgegenstandes und das Errichtungsjahr benötigt.

3 7 Tage ab dem Tag der Besichtigung, sofern alle zur Bewertung notwendigen Unterlagen erhoben werden können und keine persönlichen Gespräche und Terminvereinbarungen mit Dritten (Behörden, Banken, Hausverwaltern etc.) notwendig sind.

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