Die Leistungen der Hausverwaltung ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Diese sind:

  • Vorschreibung monatlicher Bewirtschaftungskosten

  • Führung der Objektbuchhaltung

  • Überwachung des Zahlungsverkehrs und ggf. Eintreibung von Rückständen

  • Überwachung und Überprüfung von laufenden Vertragsverhältnissen (Versicherung, Hausbetreuung)

  • Überwachung und Veranlassung von Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten nach Weisung der Eigentümer

  • Organisation von Beschlussfassungen

  • Erstellung der Jahresabrechnung nach den Richtlinien des 32 WEG 2002 idgF

  • Ausfertigung der Jahresumsatzsteuererklärung

  • Führung der gesetzl. vorgeschriebenen Instandhaltungsrücklage gemäß 31 WEG 2002 idgF

  • Begehungen der Liegenschaft in regelmäßigen Abständen

  • Organisation und Abhaltung der Hausversammlungen gemäß 25 WEG 2002 (verpflichtend alle 2 Jahre)

  • Erstellung einer Jahresabrechnung nach den Grundsätzen 32 WEG 2002 idgF im Rahmen der ordentlichen Verwaltungstätigkeit ( 833 ABGB).

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Bei der Subverwaltung bemühen wir uns um die umfassende Betreuung Ihres Wohnungseigentumsobjektes. Wir sind Ansprechpartner für Ihre MieterIn wodurch wir Sie als EigentümerIn in sämtlichen Angelegenheiten entlasten.

Von Anfang an bieten wir Ihnen den Service rund um die Vermietung durch unsere Maklerabteilung (Erstellung von professionellen Präsentationsunterlagen, Besichtigungen, Vorschläge von Mieter u. Mieterinnen nach Bonitätsprüfung, Bereitstellung des Mietvertrags, Übergabe mittels Protokoll und Fotodokumentation).
Wir kontrollieren regelmäßig die Mietzahlungen Ihrer Mieter und überweisen Ihnen den Rohertrag Ihrer Anlagewohnung.

Gibt uns Ihr Mieter eventuelle Mängel oder Reparaturen bekannt, überprüfen wir die Notwendigkeit und veranlassen ggf. eine Behebung. In weiterer Folge stehen wir in engem Kontakt mit der Hausverwaltung des Hauses.

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Punkten mit dem Mieterpass des KSV

Der Mieterpass ist da! Punkten Sie beim zukünftigen Vermieter indem Sie sich Ihre Mieterverlässlichkeit vorab bereits vom KSV mit dem Mieterpass bestätigen lassen. https://www.ksv.at/infopass-bestellen